Antrag
auf Mitgliedschaft

Bewerbungsfrist für die Aufnahme neue Mitglieder:
Einsendeschluss ist der 31.08.2025 eines jeden Jahres für das darauf folgende Jahr.

Folgende Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfülle ich (zutreffendes ausfüllen):
  • Ich erbringe den Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Fach Bildende Kunst an einer Kunsthochschule.

  • Ich kann eine professionelle Ausstellungs- / Publikationspraxis in einem bildnerischen Fach, und / oder kontinuierliche Tätigkeit der bildkünstlerischen Gestaltung nachweisen.

  • Eine bis zu 20-seitige Präsentation meiner künstlerischen Arbeit sowie Lebenslauf und ggf. Nachweis des künstlerischen Studienabschlusses / der Ausstellungen sende ich als PDF (max. 5MB) in der Anlage. Ich versichere, dass ich der Urheber / die Urheberin der vorgelegten Arbeiten bin.
(Die Präsentation sollte Arbeiten der letzten Jahre enthalten, die das künstlerische Profil des Bewerbers / der Bewerberin hinreichend deutlich machen.)

  • Ich lege der Aufnahmekommission des BBK M-V am Sitzungstermin Werkproben und Originale vor.
  • Die Teilnahmegebühr von 25 € für das Aufnahmeverfahren ist bis zum 05.09.2025 auf folgendes Konto zu überweisen:
BBK M-V
IBAN DE10 1405 2000 1711 3822 36
BIC NOLADE21LWL
bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
  • Als Neumitglied erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages nach der Aufnahme in den BBK als Jahresbetrag in Höhe von 110 €.
  • Ich erhalte von der Landesgeschäftsstelle einen BBK-Ausweis, der in einigen Museen national und international freien Eintritt ermöglicht.
Der Landesverband ist korporatives Mitglied im Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, (www.bbk-bundesverband.de).