Ausschreibungen
Wettbewerb "Freiraum" (FRIST: 04.06.2023)
Wettbewerb zur Herstellung einer Auflage oder eines seriellen Unikats von 50 Stück zu Präsentationszwecken für das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern unter dem Thema "Freiraum" im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern.
Preisgeld: 5000,00 €
Bewerbung bis 04.06.2023, 24:00 Uhr:
Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Frau Corina Reuter
Ausschreibung Urlaubsland MV
Konrad-Zuse-Straße 2
18057 Rostock
Wettbewerb zur Herstellung einer Auflage oder eines seriellen Unikats zu Präsentationszwecken für das Urlaubsland
Mecklenburg-Vorpommern unter dem Thema "Freiraum" im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern
Auftraggeber:
Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Konrad-Zuse-Straße 2
18057 Rostock
fon: +49 (0)381 4030-500
fax: +49 (0)381 4030-555
Kooperationspartner:
Künstlerbund Mecklenburg und Vorpommern e.V. im BBK
Goethestraße 15
19053 Schwerin
Postadresse:
PF 110541, 19005 Schwerin
fon: +49 (0)385 565009
fax: +49 (0)385 5509525
1. Auftraggeber
Auftraggeber ist der
Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (TMV)
Konrad-Zuse-Straße 2, 18057 Rostock, www.auf-nach-mv.de
Frau Corina Reuter
fon: +49 (0)381 4030-813, E-Mail: c.reuter@auf-nach-mv.de
2. Kooperationspartner
Kooperationspartner ist der
Künstlerbund Mecklenburg und Vorpommern e.V. im BBK
Goethestraße 15, 19053 Schwerin
Postadresse: PF 110541, 19005 Schwerin, www.kuenstlerbund-mv.org
Frau Annekathrin Siems
fon: +49 (0)385 565009, E-Mail: info@kuenstlerbund-mv.org
3. Ausgangssituation
Der TMV ist für die Entwicklung und Vermarktung des Urlaubslandes Mecklenburg-
Vorpommern verantwortlich. 2022 wurde die neue Markenstrategie mit dem Markenkern
„Freiraum“ vorgestellt.
Warum Freiraum?
Vollgepackte Tage und Terminkalender, die nur wenig Freiraum lassen. So sieht der Alltag
der meisten Menschen aus. Das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern hat schon lange
erkannt, dass Freiraum kostbar ist. Er ist die Grundlage für eine hohe Lebens- und
Urlaubsqualität.
Der Markenkern Freiraum zeigt sich in MV in zwei Dimensionen: Freiraum in der Landschaft
und in den Emotionen der Menschen – wenn sie sich hier erholen, bewegen und wertvolle
Erfahrungen sammeln.
Mehr Informationen zum Markenkern und der Markenstrategie stehen hier zur Verfügung:
https://urlaubsmarke.tourismus.mv/
4. Ziel der Ausschreibung
Ziel der Ausschreibung ist die Herstellung eines (seriellen) Unikates zu von
Präsentationszwecken.
5. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Künstlerbundes Mecklenburg und Vorpommern
e.V. im BBK sowie professionelle Künstler*innen die ihren Lebensmittelpunkt in
Mecklenburg-Vorpommern haben.
Eingereicht werden können Auflagen oder serielle Unikate, wobei sich jedes Blatt von dem
anderen unterscheiden muss (Unikat in Serie). Die Technik ist nicht vorgegeben. Das Format
wird maximal auf 29,7 x 42,0 cm (DIN A3) und minimal auf 10,0 x 10,0 cm festgelegt. Die
Stärke von 1,5 cm darf nicht überschritten werden. Die Auflage beträgt 50 Exemplare.
Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten können leider nicht berücksichtigt werden.
6. Bewerbungsunterlagen
Jede/r Bewerber*in kann bis zu drei Entwürfe (Ideen) in jeweils zwei bis drei Ausführungen
einreichen.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Aktuelle Kurz-Vita
Angaben des/r Künstler*in zu den Arbeiten (Titel, Technik, Maße, Herstellungsjahr)
Bescheinigung über die alleinige geistige Urheberschaft der Wettbewerbsarbeit
Bestätigung, dass der/die Künstler*in zur Durchführung des Auftrages in der entsprechenden
Auflage bereit ist und eine Lieferung bis zum 29.09.2023 gewährleisten kann
Im Falle einer Prämierung: Erteilung des Rechtes an den Auftraggeber und deren
Kooperationspartner, die Reproduktionen des Werkes im Zusammenhang mit der
Berichterstattung und Dokumentation über das Projekt zu veröffentlichen
Im Falle einer Prämierung: Erteilung des Nutzungsrechtes für den Druck von Postkarten
im Format DIN A 6 in einer max. Auflage von 3.000 Stück pro Jahr. Die Nutzungsrechte
werden auf 3 Jahre beschränkt.
Bereitstellung von druckfähigen Bilddateien für den Druck der Postkarten
Für die Rücksendung der eingereichten Arbeiten ist ein entsprechend frankierter und
adressierter Rückumschlag beizulegen.
Nach Möglichkeit ist der Bewerbung eine Mobilfunknummer sowie weitere Kontaktdaten
und ggfls. Social-Media-Auftritte des/r Künstler*in beizufügen.
7. Termine
04.06.2023 Bewerbungsschluss, 24.00 Uhr Eingang beim TMV
16.06.2023 Jurierung der eingereichten Arbeiten
19.06.2023 Information über das Jury-Ergebnis an die Teilnehmer*innen
29.09.2023 Abgabe der Arbeiten in einer Auflage von 50 Exemplaren an den TMV
8. Adressierung
Die Arbeiten sind in einem verschlossenen Umschlag oder Paket einzureichen.
Der/die Absender*in ist deutlich zu vermerken. Die Adressierung erfolgt an:
Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Frau Corina Reuter
Ausschreibung Urlaubsland MV
Konrad-Zuse-Straße 2
18057 Rostock
9. Bewertung der Arbeit
Es wird ein/e Preisträger*in ermittelt.
Bei der Ermittlung des Auftrages wendet der AG folgende Kriterien und Gewichtung an:
Beurteilung des Kunstwerkes
a) Verarbeitung des Themas im Bild 30 Punkte
b) Künstlerische Qualität 25 Punkte
b) Kreativität / Individualität / Originalität 25 Punkte
c) Aufwand und Materialeinsatz 20 Punkte
Es können maximal 100 gewichtete Wertungspunkte auf ein Kunstwerk entfallen.
Zur Bewertung der eingereichten Arbeiten wird eine Jury einberufen. Die Jury setzt sich aus
sechs namentlich benannten Personen zusammen. Drei Personen werden vom
Künstlerbund Mecklenburg und Vorpommern und drei vom Tourismusverband Mecklenburg-
Vorpommern benannt. Bei einer Gleichverteilung der Wertungspunkte obliegt dem TMV die
maßgebliche Entscheidung.
10. Vergütung
Der Preis ist mit 5.000,00€ (netto) dotiert und wird in drei Raten gezahlt.
Die erste Rate (50%) kann vom der/dem Preisträger*in unmittelbar nach der Bekanntgabe
des Juryergebnisses dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Die Rechnungslegung
der zweiten Rate erfolgt nach Übergabe der Unikate.
11. Optionsrecht
Der TMV ist berechtigt, durch einseitige Erklärung 50 weitere Unikate zu erwerben. Im Falle
der Ausübung der Option hat der / die Preisträger*in diese Unikate zu übereignen. Die
Vergütung beträgt für diese Unikate nochmals 5.000,00 Euro (netto).